Konzeption Ihres Krisenfrühwarnsystems
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Gem. § 1 StaRUG sind alle Kapitalgesellschaften seit dem 01.01.2021 dazu verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem einzuführen.
Wir entwickeln für Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein auf Sie zugeschnittenes Konzept für ein Krisenfrühwarnsystem und leiten Ihnen daraus Handlungsempfehlungen zur Verbesserung Risikomanagements Ihres Unternehmens ab. Anhand unseres Konzepts können Sie direkt mit der Umsetzung starten.
Das Angebot ist von uns so gestaltet, dass Sie vom BAFA eine Förderung von bis zu 80% erhalten können. Dafür müssen Sie bitte wie folgt vorgehen:
- Zuerst müssen Sie beim BAFA die Förderung beantragen, das geht online über https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung2. Dort tragen Sie unsere BAFA-ID 146854 ein.
- Dann warten Sie ab, bis Sie das Informationsschreiben des BAFA erhalten. Das dauert einige wenige Tage.
- Wenn das Informationsschreiben eine Förderung in Aussicht stellt, bestellen Sie hier Ihr Konzept.
Produktinformationen
Bitte planen Sie einen Bearbeitungszeitraum von 4-6 Wochen ein.